Verlagsanstalt Handwerk GmbH
Handwerk
Zum Handwerk gehören alle gewerblichen Berufe bei der Arbeiten per Hand durchgeführt werden. Im Handwerk werden Produkte bzw. Dienstleistungen auf Kundenwunsch oder auf Vorrat erstellt. Wichtige Handwerksberufe sind beispielsweise Bäcker, Maurer, Dachdecker, Klempner, Kfz-Schlosser und Schneider. Einige Handwerksberufe sind inzwischen fast ausgestorben, unter anderem die Böttcherei oder Fassbinderei. Bei den meisten Handwerksbetrieben handelt es sich um kleine bis mittelständische Unternehmen. In Deutschland gibt es knapp 900.000 Handwerksbetriebe, in denen runden 5 Millionen Menschen arbeiten. Der Anteil der Beschäftigten im Handwerk liegt bei circa 30 Prozent, fast jeder dritte Schüler lernt den Beruf im Handwerk. Die gesetzliche Grundlage für das Handwerk in Deutschland bildet die Handwerksordnung. Die Handwerksordnung unterscheidet in 3 Kategorien von Gewerben. Dies sind die zulassungspflichtigen, zulassungsfreien sowie handwerksähnlichen Gewerbe. Für Betriebe in einem zulassungspflichtigen Gewerbe ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer zwingend vorgeschrieben. In sogenannte Innungen können Betriebe im Handwerk freiwillig eintreten. Um ein gewissen Qualitätsstandard garantieren zu können, gab es früher in allen Handwerken den Meisterzwang, seit 1953 bedurften Handwerker in Deutschland einen Meisterbrief um einen Handwerksbetrieb eröffnen zu können. Im Jahr 2003/2004 beschloss der Bundestag einer Lockerung dieser Regel. In 53 von 94 Handwerksberufen, den Berufen der sogenannten Anlage B der Handwerksordnung wurde die Gewerbefreiheit wieder eingeführt. Dies führte zu einer erhöhten Neuanmeldung von Gewerken.
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