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Handy vertrag Frankfurt
Wenn man einen Handy vertrag Frankfurt abschließt, so ist der Mobilfunkanbieter zu bestimmten Leistungen verpflichtet. Die erste Leistung ist die Freischaltung des Anschlusses. Die Freischaltung bedeutet, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt, wo er den Handy vertrag (Frankfurt) abgeschlossen hat, unter der angegebenen Nummer zu erreichen ist. Im weiteren Verlauf verpflichtet sich der Anbieter im Handy vertrag (Frankfurt), dass der Anschluss auch dauerhaft erreichbar ist. Nur wenn sich der Kunde außerhalb der Reichweite des Mobilfunknetzes aufhält, kann es zu Einschränkungen kommen. Weiterhin ist im Handy vertrag (Frankfurt) festgehalten, dass der Kunde mit seinem Handy auch ausgehende Telefonate führen kann, also vom Handy aus anrufen kann. Neben den Leistungen sind im Handy vertrag (Frankfurt) die Preise für diese Leistungen festgehalten. Ein Handy vertrag (Frankfurt) kann auf unterschiedliche Weisen abgerechnet werden. Eine Möglichkeit ist, dass der Kunde einen Festpreis bezahlt und dafür eine Anzahl an Minuten zur Verfügung gestellt bekommt, die er telefonieren darf. Ist das Kontingent erschöpft und der Kunde telefoniert zusätzliche Minuten, muss er für diese extra aufkommen. In dieser Art Handy vertrag (Frankfurt) ist oft auch eine Anzahl an SMS angegeben, die der Kunde versenden darf. Im Vertrag ist auch die Leistung vermerkt, die der Kunde zu erbringen hat; er muss für die in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen.
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