Vaterlaus Schweisstechnik AG
Arbeitsschutz
In jedem Unternehmen ist stets auf den eigenen Arbeitsschutz zu achten. Arbeiten sie in einem medizinischen Bereich, wo der Kontakt zu Menschen unvermeidbar ist und man in Berührung von Blut kommt, so ist es Pflicht, Handschuhe zu tragen. Dasselbe gilt natürlich in jedem Bereich, der mit infektiösen Material arbeitet. Daher ist im Arbeitsschutzgesetz geschildert, das zum Arbeitsschutz Handschuhe verwendet werden müssen. Sollten sie trotz Schutz zum Beispiel mit Blut in Berührung kommen, so müssen sie sofort den von der Berufsgenossenschaft bevorzugten Arzt aufsuchen. Der Arbeitsschutz dient zu sicheren Arbeitsbedingungen. Daher ist zum Beispiel das Tragen von einem Schutzhelm oder Sicherheitsschuhen zur eigenen Sicherheit. Im Arbeitsvertrag wird sehr oft über den Arbeitsschutz ein Paragraph geschrieben, jedoch nicht in jedem Arbeitsvertrag enthalten. Sollte dieser Paragraph aufgeführt sein und sie diesen Vertrag unterschrieben haben, so muss dieser Arbeitsschutz eingehalten werden. Schließlich dient es zum eigenen Schutz. Arbeitsschutz besteht auch im medizinischen Bereich, wenn sie mit Blut oder anderen infektiösen Materialien arbeiten, sobald eine Schwangerschaft festgestellt wird. Ab dem Tag der Feststellung ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine andere Arbeit zuzuweisen. Die Gefahr für Schwangere ist zu hoch, sich zu infizieren. Sollte keine andere Arbeit mit entsprechendem Arbeitsschutz für die Schwangere gegeben sein, so ist eine Freistellung der Arbeit zulässig.
Vaterlaus Schweisstechnik AG
Vorderdorfstrasse 30
CH-8112 Otelfingen
Tel.: +41 (0) 044 8473000
Fax: +41 (0) 044 8470101
http://www.vst-schweisstechnik.ch

Schönheit
Gesundheit
Urlaub
Wellness
Geld
Shops
