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Versicherungen, finanzieller Schutz für den Fall der Fälle

Im Allgemeinen versteht man unter dem Prinzip einer Versicherung die gemeinsame Abdeckung eines Risikos durch ein Kollektiv. Die Gemeinschaft der Versicherten kommt mit ihren Beiträgen für die Versicherung also für das individuelle Risiko des Einzelnen im Schadensfall auf.
In der Regel gilt: Je größer ein Pool von Versicherten ist, umso geringer ist das Risiko das dieser Pool nicht in der Lage sein wird, alle auftretenden Schadensfälle zu begleichen.

In der Antike gab es bereits Vorformen der Versicherung, die mittels regelmäßiger Beiträge ihrer Mitglieder für ein angemessenes Begräbnis und den Totenkult sorgten.
Im frühen Mittelalter begannen sich dann in Nordeuropa Gilden und Genossenschaften zu bilden, die den Zweck hatten, ein gemeinschaftliches Risiko und Hilfeleistungen bei Brand, Viehsterben, Tod und Schiffbruch und Gefangennahme bei Seeräuberei zu übernehmen. Auch Gilden wie die Hanse, waren eine frühe Form der Versicherung.

Das Versicherungsrecht wird in das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht unterteilt. Bei den Sozialversicherungen handelt es sich um staatlich organisierte Pflichtversicherungen die nach dem Umlageverfahren arbeiten. Hierzu zählen die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Versicherungen sind gesetzlich geregelt.

Die private Versicherungswirtschaft hingegen, arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren.
Hier wird im Allgemeinen zwischen Kapitalversicherungen und Sachversicherungen unterschieden. Diese Versicherungen unterliegen den Regeln der Marktwirtschaft, sie müssen sich also durch Gewinn tragen.

In die Gruppe der Kapitalversicherungen fallen, Lebens, Renten- und Sterbegeldtarife.
Der Versicherte sammelt in solchen Versicherungen im Laufe der Beitragszahlung Kapital für die Absicherung des Todesfallrisikos und als Vorsorge für die Rente oder aber zur Absicherung der Kosten im Sterbefall. Die Versicherungen legen die Beiträge gewinnbringend an und zahlen sie zum Vertragsende mit Zinsen wieder aus. Diese Überschussbeteiligung ist dabei abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und den aufgetretenen Schadensfällen in denen vor Vertragsablauf bei zum Beispiel Lebensversicherungen geleistet werden musste.

Die Gruppe der Sachversicherungen umfasst die Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Gebäude und die private Krankenversicherung. Der Haftpflichtbereich gliedert sich in die Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht und Kfz-Haftpflicht. Diese Versicherung ist im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen die einzige Pflichtversicherung. Ohne gültige Kfz-Haftpflicht darf der Bürger keinen Pkw im öffentlichen Verkehr bewegen.
In der Gruppe der Sachversicherungen wird nur im Schadensfall gezahlt, was bedeutet wenn während der Vertragslaufzeit kein Schaden auftritt, sind die Beiträge verwertet. Hier richten sich die Beiträge ebenfalls nach der Schadenhöhe und Häufigkeit des jeweiligen Risikos in einem definierten Zeitabschnitt.

Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen stellen einen Sonderfall dar, diese können sowohl mit Kapitalansammlung oder als reine Risikoverträge abgeschlossen werden.

Das neue EU-Recht schreibt für den Abschluss einer Versicherung zwingend, eine nachweisliche Beratung vor. Der Kunde sollte darauf achten, bei Abschluss einer Versicherung, unbedingt ein Beratungsprotokoll zu unterschreiben, damit der bei Falschberatung, den Versicherer haftbar machen kann.


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