Im Allgemeinen versteht man unter dem Prinzip einer Versicherung die
gemeinsame Abdeckung eines Risikos durch ein Kollektiv. Die
Gemeinschaft der Versicherten kommt mit ihren Beiträgen für
die Versicherung also für das individuelle Risiko des Einzelnen
im Schadensfall auf.
In der Regel gilt: Je größer ein
Pool von Versicherten ist, umso geringer ist das Risiko das dieser
Pool nicht in der Lage sein wird, alle auftretenden Schadensfälle
zu begleichen.
In der Antike gab es bereits Vorformen der
Versicherung, die mittels regelmäßiger Beiträge ihrer
Mitglieder für ein angemessenes Begräbnis und den Totenkult
sorgten.
Im frühen Mittelalter begannen sich dann in
Nordeuropa Gilden und Genossenschaften zu bilden, die den Zweck
hatten, ein gemeinschaftliches Risiko und Hilfeleistungen bei Brand,
Viehsterben, Tod und Schiffbruch und Gefangennahme bei Seeräuberei
zu übernehmen. Auch Gilden wie die Hanse, waren eine frühe
Form der Versicherung.
Das Versicherungsrecht wird in das
Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht unterteilt.
Bei den Sozialversicherungen handelt es sich um staatlich
organisierte Pflichtversicherungen die nach dem Umlageverfahren
arbeiten. Hierzu zählen die Krankenversicherung,
Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und
die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Versicherungen sind
gesetzlich geregelt.
Die private Versicherungswirtschaft
hingegen, arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren.
Hier wird im
Allgemeinen zwischen Kapitalversicherungen und Sachversicherungen
unterschieden. Diese Versicherungen unterliegen den Regeln der
Marktwirtschaft, sie müssen sich also durch Gewinn tragen.
In
die Gruppe der Kapitalversicherungen fallen, Lebens, Renten- und
Sterbegeldtarife.
Der Versicherte sammelt in solchen
Versicherungen im Laufe der Beitragszahlung Kapital für die
Absicherung des Todesfallrisikos und als Vorsorge für die Rente
oder aber zur Absicherung der Kosten im Sterbefall. Die
Versicherungen legen die Beiträge gewinnbringend an und zahlen
sie zum Vertragsende mit Zinsen wieder aus. Diese
Überschussbeteiligung ist dabei abhängig von der
wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und den aufgetretenen
Schadensfällen in denen vor Vertragsablauf bei zum Beispiel
Lebensversicherungen geleistet werden musste.
Die Gruppe der
Sachversicherungen umfasst die Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Gebäude
und die private Krankenversicherung. Der Haftpflichtbereich gliedert
sich in die Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht und
Kfz-Haftpflicht. Diese Versicherung ist im Bereich der privaten
Haftpflichtversicherungen die einzige Pflichtversicherung. Ohne
gültige Kfz-Haftpflicht darf der Bürger keinen Pkw im
öffentlichen Verkehr bewegen.
In der Gruppe der
Sachversicherungen wird nur im Schadensfall gezahlt, was bedeutet
wenn während der Vertragslaufzeit kein Schaden auftritt, sind
die Beiträge verwertet. Hier richten sich die Beiträge
ebenfalls nach der Schadenhöhe und Häufigkeit des
jeweiligen Risikos in einem definierten Zeitabschnitt.
Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen
stellen einen Sonderfall dar, diese können sowohl mit
Kapitalansammlung oder als reine Risikoverträge abgeschlossen
werden.
Das neue EU-Recht schreibt für den Abschluss
einer Versicherung zwingend, eine nachweisliche Beratung vor. Der
Kunde sollte darauf achten, bei Abschluss einer Versicherung,
unbedingt ein Beratungsprotokoll zu unterschreiben, damit der bei
Falschberatung, den Versicherer haftbar machen kann.

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