Ein
Teil des öffentlichen Rechts ist das Steuerrecht. Dieses regelt
die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Steuererhebungen und
-festsetzungen werden weitgehend durch die sogenannte Abgabenordnung
(AO), wird auch als Steuergrundgesetz bezeichnet, da sich in ihr die
geltenden Regelungen für alle Steuerarten finden lassen,
bestimmt. Die Höhe der Steuerschuld wird jedoch in verschiedenen
Einzelgesetzen festgelegt.
Der Begriff „Steuer“ ist
althochdeutscher Herkunft und bedeutet soviel wie Stütze oder
(Bei)Hilfe. Als Steuern im deutschen Steuerrecht werden
Geldleistungen bezeichnet, die 1. keine Gegenleistung für
besondere Leistungen darstellen, 2. von einem öffentlich-rechtlichen
Gemeinwesen auferlegt werden, 3. die zur Erzielung von Einnahmen
ausgerichtet sind und allen Personen auferlegt werden, bei denen die
Leistungspflicht anknüpft. Zölle und Abschöpfungen der
EU gehören ebenso in die Rubrik der Steuern.
Die
sogenannte Abgabenordnung (AO) gilt als Rahmengesetz im deutschen
Steuerrecht und regelt, welche Behörden für die Erhebung
der Steuer zuständig ist, welche Rechte und Pflichten dem
Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden obliegen bzw. wie man
Einspruch gegen Entscheidungen der Finanzbehörden erheben kann
bzw. mit welchen Gründen Steuern eingetrieben werden und wann
Steuerstraftaten vorliegen.
Das deutsche Steuerrecht jedoch
ist ein sehr kompliziertes und aufwendiges Recht, was zum Teil als
ungerecht empfunden werden. Im Steuerrecht gibt viele Ausnahmen und
Sonderregelungen, die jegliche Anwendung erschweren und oft hohe
Beratungsaufwände erfordern. Das Finanzverfassungsrecht, welches
die Grundsätze des Steuerrechts definiert, ist in der Verfassung
bestimmt. Die einzelnen Instanzen der Steuergesetzgebungs-,
Steuerertrags- und Steuerverwaltungshoheit obliegen dem Bund, den
Ländern und Gemeinden.
Die wohl bekanntesten Steuerarten
im deutschen Steurrecht sind: Lohn- und Einkommensteuer,
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Tabaksteuer, Grundsteuer,
Mineralölsteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag,
Kfz-Steuer, Versicherungssteuer, Erbschaftsteuer, Kirchensteuer,
Hundesteuer.
Steuern werden weiterhin erhoben, um den Staat
zu entlasten, d.h. sie dienen z. B. der Verbesserung der
Infrastruktur – der Fiskalzweck. Einige Steuern sollen aber auch
bestimmte Verhaltensmuster beeinflussen, d.h. Tabaksteuer wird
erhoben, um das Rauchen zu reduzieren – der Lenkungszweck.
Weiterhin gibt es den sogenannten Umverteilungszweck, d.h. im
Steuerrecht werden Steuern werden zum Teil genutzt, um politisch
erwünschte soziale Umverteilungen des Einkommens zu erreichen.

Schönheit
Gesundheit
Urlaub
Wellness
Geld
Shops
