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Steuerrecht

Ein Teil des öffentlichen Rechts ist das Steuerrecht. Dieses regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Steuererhebungen und -festsetzungen werden weitgehend durch die sogenannte Abgabenordnung (AO), wird auch als Steuergrundgesetz bezeichnet, da sich in ihr die geltenden Regelungen für alle Steuerarten finden lassen, bestimmt. Die Höhe der Steuerschuld wird jedoch in verschiedenen Einzelgesetzen festgelegt.

Der Begriff „Steuer“ ist althochdeutscher Herkunft und bedeutet soviel wie Stütze oder (Bei)Hilfe. Als Steuern im deutschen Steuerrecht werden Geldleistungen bezeichnet, die 1. keine Gegenleistung für besondere Leistungen darstellen, 2. von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt werden, 3. die zur Erzielung von Einnahmen ausgerichtet sind und allen Personen auferlegt werden, bei denen die Leistungspflicht anknüpft. Zölle und Abschöpfungen der EU gehören ebenso in die Rubrik der Steuern.

Die sogenannte Abgabenordnung (AO) gilt als Rahmengesetz im deutschen Steuerrecht und regelt, welche Behörden für die Erhebung der Steuer zuständig ist, welche Rechte und Pflichten dem Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden obliegen bzw. wie man Einspruch gegen Entscheidungen der Finanzbehörden erheben kann bzw. mit welchen Gründen Steuern eingetrieben werden und wann Steuerstraftaten vorliegen.

Das deutsche Steuerrecht jedoch ist ein sehr kompliziertes und aufwendiges Recht, was zum Teil als ungerecht empfunden werden. Im Steuerrecht gibt viele Ausnahmen und Sonderregelungen, die jegliche Anwendung erschweren und oft hohe Beratungsaufwände erfordern. Das Finanzverfassungsrecht, welches die Grundsätze des Steuerrechts definiert, ist in der Verfassung bestimmt. Die einzelnen Instanzen der Steuergesetzgebungs-, Steuerertrags- und Steuerverwaltungshoheit obliegen dem Bund, den Ländern und Gemeinden.

Die wohl bekanntesten Steuerarten im deutschen Steurrecht sind: Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Tabaksteuer, Grundsteuer, Mineralölsteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Kfz-Steuer, Versicherungssteuer, Erbschaftsteuer, Kirchensteuer, Hundesteuer.

Steuern werden weiterhin erhoben, um den Staat zu entlasten, d.h. sie dienen z. B. der Verbesserung der Infrastruktur – der Fiskalzweck. Einige Steuern sollen aber auch bestimmte Verhaltensmuster beeinflussen, d.h. Tabaksteuer wird erhoben, um das Rauchen zu reduzieren – der Lenkungszweck. Weiterhin gibt es den sogenannten Umverteilungszweck, d.h. im Steuerrecht werden Steuern werden zum Teil genutzt, um politisch erwünschte soziale Umverteilungen des Einkommens zu erreichen.

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