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Rechtsanwälte

Rechtsanwälte sind Volljuristen, die als Vertreter für einen Mandanten rechtlich tätig werden und diesen in allen Rechtsangelegenheiten beraten, sowie dessen Forderungen und Wünsche auf Richtigkeit und Durchsetzbarkeit prüfen. Bei Gerichtsprozessen, wie Beispielsweise vor Zivil- und Strafgerichten, werden nicht nur die Interessen ihrer Mandanten durch sie vertreten, Rechtsanwälte unterstützten zusätzlich die Richterinnen und Richter bei der Rechtsfindung. Neben der Vertretung ihrer Mandanten vor dem Gericht, werden diese durch ihre Rechtsanwälte ebenso bei Verhandlungen mit Prozessgegnern und Behörden vertreten. Hierbei werden durch die Rechtsanwälte nicht nur Arbeiten auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung ausgeführt, auch Erklärungen mit Wirkung gegen und für den jeweiligen Mandanten gehören zu den Aufgaben der Rechtsanwälte.


Zur Ausführung ihrer Arbeit gehen Rechtsanwälte nicht nur ins Gerichtsgebäude, zum Besprechen der aktuellen Anliegen halten sie sich zusätzlich in ihren eigenen Kanzleiräumen oder vor Ort in der Wohnung oder den Geschäftsräumen ihres Mandanten auf. Auch das Aufsuchen einer Strafvollzugsanstalt, sowie der gesprächsbezogene Aufenthalt darin, ist keine Seltenheit.


Aktuelle Fälle werden von Rechtsanwälten alleine oder auch in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten bearbeitet, dies ist stets von dem Umfang des jeweiligen Falles abhängig, hinzu kommt die tägliche Unterstützung im Verwaltungsbereich durch Anwaltsfachangestellte. Rechtsanwälte müssen vor jeder Gerichtsverhandlung die Prozessakten studieren, sowie andere Rechtsanwälte, welche sich einst mit dem jeweiligen Fall beschäftigten, konsultieren und auf juristische Datenbanken, Kommentare und Entscheidungssammlungen zurückgreifen. Zu der Pflege der Daten ihrer Mandanten gehört außerdem die Auseinandersetzung mit den Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, sowie mit der Rechtsvertretung der jeweiligen Gegenpartei.
Sofern Rechtsanwälte freiberuflich arbeiten, ist es ihnen möglich, ihre Arbeitszeiten frei einzuteilen, bei einem Angestelltenverhältnis in einer Anwaltssozietät fallen jedoch häufig Überstunden, sowie Abend- und Wochenendarbeiten an, bedingt durch den hohen Arbeitsanfall und Termindruck. Rechtsanwälte können in ihren eigenen Kanzleien, aber auch in Gemeinschaftskanzleien, mit anderen Rechtsanwälten, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zusammen, sowie in Wirtschaftsunternehmen, im Staatsdienst oder an Hochschulen und bei Verbänden tätig sein.


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