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Die Private Krankenversicherung

Da in den letzten Jahren die gesetzliche Krankenversicherung stetig an Leistungen abgebaut hat, rückt die private Krankenversicherung mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Auch wenn zahlreiche Gesetze versuchen, den Menschen den Wechsel in die private Krankenversicherung zu erschweren war der Andrang in den letzten Jahren lange nicht so groß wie er es heute ist. Woran aber liegt das? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können?

Nun, um zu verstehen warum die Privat Krankenversicherung so viel attraktiver ist als die gesetzliche Absicherung muss das System an sich erläutert werden.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherungen sind die Leistungen an einem Leistungskatalog fest bemessen und nur wenige gesetzliche Krankenversicherungen bieten zudem noch Zusatzleistungen an. Da aber dieser Leistungskatalog in den letzten Jahren stetig verschmälert wurde, ist auch die Motivation der Menschen gesunken, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Hinzu kommt, dass die Behandlung eines "Privatpatienten" bei den Ärzten oft sehr viel unkomplizierter und freundlicher verläuft als die eines "Kassenpatienten". Dies liegt daran, dass der Arzt für seine Leistungen ein Vielfaches des Geldes berechnen darf, dass er bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhält. Ärzte mit vielen Privatpatienten steigern ihr Einkommen also mit demselben Arbeitsaufwand erheblich.

Nicht jeder Bürger darf aber ohne weiteres das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen und in die Private Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist an strenge Richtlinien gebunden.
Zum Einen darf sich jeder Menschen private Krankenversichern der entweder, selbstständig oder freiberuflich tätig ist, zum Anderen aber auch Menschen im Angestelltenverhältnis, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Grenze liegt im Jahre 2007 bei 47.700 Jahresbruttolohn, oder aber 3975 Euro brutto im Monat.
Nach neuester Gesetzgebung reicht es aber nicht mehr aus, einmalig über dieser Grenze zu verdienen um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Die "Versicherungspflichtgrenze" muss in einem Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden - erst dann hat der Arbeitnehmer das Recht, sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung abzumelden und in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Zum heutigen Zeitpunkt ist es schwer vorherzusagen, ob der Wechsel in die Private Krankenversicherung in den kommenden Jahren erleichtert oder noch weiter erschwert werden wird. Die hängt hauptsächlich von der Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen ab. Fest aber steht, dass alle Versuche der Politik der Privaten Krankenversicherung ein Schnippchen zu schlagen gescheitert sind - die Lobby hinter den Privaten Krankenversicherungen ist einfach zu mächtig.


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