Da
in den letzten Jahren die gesetzliche Krankenversicherung stetig an
Leistungen abgebaut hat, rückt die private Krankenversicherung
mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Auch wenn
zahlreiche Gesetze versuchen, den Menschen den Wechsel in die private
Krankenversicherung zu erschweren war der Andrang in den letzten
Jahren lange nicht so groß wie er es heute ist. Woran aber
liegt das? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können?
Nun,
um zu verstehen warum die Privat Krankenversicherung so viel
attraktiver ist als die gesetzliche Absicherung muss das System an
sich erläutert werden.
Bei der gesetzlichen
Krankenversicherungen sind die Leistungen an einem Leistungskatalog
fest bemessen und nur wenige gesetzliche Krankenversicherungen bieten
zudem noch Zusatzleistungen an. Da aber dieser Leistungskatalog in
den letzten Jahren stetig verschmälert wurde, ist auch die
Motivation der Menschen gesunken, in der gesetzlichen
Krankenversicherung zu verbleiben. Hinzu kommt, dass die Behandlung
eines "Privatpatienten" bei den Ärzten oft sehr viel
unkomplizierter und freundlicher verläuft als die eines
"Kassenpatienten". Dies liegt daran, dass der Arzt für
seine Leistungen ein Vielfaches des Geldes berechnen darf, dass er
bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhält. Ärzte mit
vielen Privatpatienten steigern ihr Einkommen also mit demselben
Arbeitsaufwand erheblich.
Nicht jeder Bürger darf aber
ohne weiteres das System der gesetzlichen Krankenversicherung
verlassen und in die Private Krankenversicherung wechseln. Der
Wechsel in die Private Krankenversicherung ist an strenge Richtlinien
gebunden.
Zum Einen darf sich jeder Menschen private
Krankenversichern der entweder, selbstständig oder freiberuflich
tätig ist, zum Anderen aber auch Menschen im
Angestelltenverhältnis, sofern ihr Einkommen eine bestimmte
Grenze überschreitet. Diese Grenze liegt im Jahre 2007 bei
47.700 Jahresbruttolohn, oder aber 3975 Euro brutto im Monat.
Nach
neuester Gesetzgebung reicht es aber nicht mehr aus, einmalig über
dieser Grenze zu verdienen um in die Private Krankenversicherung
wechseln zu können. Die "Versicherungspflichtgrenze"
muss in einem Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren
überschritten werden - erst dann hat der Arbeitnehmer das Recht,
sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung abzumelden und in die
Private Krankenversicherung zu wechseln.
Zum heutigen
Zeitpunkt ist es schwer vorherzusagen, ob der Wechsel in die Private
Krankenversicherung in den kommenden Jahren erleichtert oder noch
weiter erschwert werden wird. Die hängt hauptsächlich von
der Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen ab. Fest aber
steht, dass alle Versuche der Politik der Privaten
Krankenversicherung ein Schnippchen zu schlagen gescheitert sind -
die Lobby hinter den Privaten Krankenversicherungen ist einfach zu
mächtig.

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