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Die KFZ-Versicherung

Für alle Fahrzeughalter ist die Kfz-Versicherung ein wichtiger Punkt in der Liste der notwendigen Versicherungsverträge. Sie beinhaltet die Haftpflicht und die Kaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflicht ist die einzige Pflichtversicherung im privaten Versicherungsbereich. Ohne eine gültige Kfz-Versicherung darf kein Motorfahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt werden.
Im Rahmen der Gefährdungshaftung stellt ein Auto einen potentiellen Gefahrengegenstand dar und muss daher versichert werden um jedem Geschädigten bei einem Unfall eine angemessene Entschädigung zuteil werden zu lassen. Da die Schadenssummen bei Personen- und Sachschäden das persönliche Vermögen des Schadenverursachers weit übersteigen können, ist diese Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Deckungssummen sind bei allen Gesellschaften einheitlich, allerdings unterscheiden sich die einzelnen Versicherungen in der Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung.
Die Einstufung in den jeweiligen Tarif richtet sich nach den schadenfrei gefahrenen Jahren und wird am Anfang mit jedem weiteren schadenfrei gefahrenen Jahr, günstiger. Allerdings wird der Kunde bei einem selbst verschuldeten Unfall, auch wieder höher gestuft, womit der Beitrag für diese Kfz-Versicherung wieder steigt.
Es ist ratsam für den Kunden zu prüfe, welche Leistungen die jeweilige Gesellschaft, außer der reinen Haftpflicht in der Kfz-Versicherung anbietet. Der billigste Anbieter ist hier keinesfalls der Beste. So gibt es zum Beispiel den Rabattschutz, der bei einem selbstverschuldeten Unfall eine Höherstufung verhindert. Oder auch eine Ausdehnung der Haftpflicht auf den Fahrer, der in diesem Fall bei einem unfallbedingten Körperschaden die eigene Haftpflicht zur Leistung heranziehen kann.

Bei neuen oder nur wenige Jahre alten Autos, kann zusätzlich zur Haftpflicht auch eine Kaskodeckung abgeschlossen werden. Diese reguliert dann im Falle eines Unfalls wenn dieser selbst verschuldet ist, die Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Kaskoversicherung unterteilt sich in Voll- und Teilkasko. Die Teilkaskodeckung in der Kfz-Versicherung umfasst Schäden bei Diebstahl, Brand oder Glasbruch.
Die Leistungen der Teilkasko sind in der Vollkaskoversicherung enthalten. Wenn die Vollkasko gewählt wird, ist das vollständig versichert und jede Reparatur am eigenen Fahrzeug wird von der Kfz-Versicherung übernommen.
Auch in der Vollkaskoversicherung gilt eine Preisreduzierung je vollendetem schadensfreiem Jahr. Um den Beitrag hier günstiger zu gestalten, kann der Verbraucher eine Selbstbeteiligung in der Voll- und Teilkasko je nach Belieben wählen.

Bei Abschluss des Vertrages einer Kfz-Versicherung gilt es, genaue Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zu der beabsichtigten jährlichen Kilometerleistung zu machen. Wenigfahrer zahlen in der Kfz-Versicherung weniger. Auch Hausbesitzer oder wenn das Fahrzeug in der Nacht in einer Garage abgestellt wird. Ebenso ist es nicht unwichtig wer das Fahrzeug führt, der Versicherungsnehmer alleine, oder auch die Ehefrau oder aber auch Personen unter 24 Jahren. Wenn die Fahrer noch sehr jung sind, wird ein Aufschlag in der Kfz-Versicherung erhoben.

Ein Transporter muss versichert werden. Unter Umständen ist es auch ratsam, das Transportgut zu versichern.

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