Für
alle Fahrzeughalter ist die Kfz-Versicherung ein wichtiger Punkt in
der Liste der notwendigen Versicherungsverträge. Sie beinhaltet
die Haftpflicht und die Kaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflicht
ist die einzige Pflichtversicherung im privaten Versicherungsbereich.
Ohne eine gültige Kfz-Versicherung darf kein Motorfahrzeug im
öffentlichen Verkehr bewegt werden.
Im Rahmen der
Gefährdungshaftung stellt ein Auto einen potentiellen
Gefahrengegenstand dar und muss daher versichert werden um jedem
Geschädigten bei einem Unfall eine angemessene Entschädigung
zuteil werden zu lassen. Da die Schadenssummen bei Personen- und
Sachschäden das persönliche Vermögen des
Schadenverursachers weit übersteigen können, ist diese
Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Deckungssummen
sind bei allen Gesellschaften einheitlich, allerdings unterscheiden
sich die einzelnen Versicherungen in der Höhe der Beiträge
für die Kfz-Versicherung.
Die Einstufung in den jeweiligen
Tarif richtet sich nach den schadenfrei gefahrenen Jahren und wird am
Anfang mit jedem weiteren schadenfrei gefahrenen Jahr, günstiger.
Allerdings wird der Kunde bei einem selbst verschuldeten Unfall, auch
wieder höher gestuft, womit der Beitrag für diese
Kfz-Versicherung wieder steigt.
Es ist ratsam für den Kunden
zu prüfe, welche Leistungen die jeweilige Gesellschaft, außer
der reinen Haftpflicht in der Kfz-Versicherung anbietet. Der
billigste Anbieter ist hier keinesfalls der Beste. So gibt es zum
Beispiel den Rabattschutz, der bei einem selbstverschuldeten Unfall
eine Höherstufung verhindert. Oder auch eine Ausdehnung der
Haftpflicht auf den Fahrer, der in diesem Fall bei einem
unfallbedingten Körperschaden die eigene Haftpflicht zur
Leistung heranziehen kann.
Bei neuen oder nur wenige Jahre
alten Autos, kann zusätzlich zur Haftpflicht auch eine
Kaskodeckung abgeschlossen werden. Diese reguliert dann im Falle
eines Unfalls wenn dieser selbst verschuldet ist, die Schäden am
eigenen Fahrzeug.
Die Kaskoversicherung unterteilt sich in Voll-
und Teilkasko. Die Teilkaskodeckung in der Kfz-Versicherung umfasst
Schäden bei Diebstahl, Brand oder Glasbruch.
Die Leistungen
der Teilkasko sind in der Vollkaskoversicherung enthalten. Wenn die
Vollkasko gewählt wird, ist das vollständig versichert und
jede Reparatur am eigenen Fahrzeug wird von der Kfz-Versicherung
übernommen.
Auch in der Vollkaskoversicherung gilt eine
Preisreduzierung je vollendetem schadensfreiem Jahr. Um den Beitrag
hier günstiger zu gestalten, kann der Verbraucher eine
Selbstbeteiligung in der Voll- und Teilkasko je nach Belieben wählen.
Bei Abschluss des Vertrages einer Kfz-Versicherung gilt es,
genaue Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zu der beabsichtigten
jährlichen Kilometerleistung zu machen. Wenigfahrer zahlen in
der Kfz-Versicherung weniger. Auch Hausbesitzer oder wenn das
Fahrzeug in der Nacht in einer Garage abgestellt wird. Ebenso ist es
nicht unwichtig wer das Fahrzeug führt, der Versicherungsnehmer
alleine, oder auch die Ehefrau oder aber auch Personen unter 24
Jahren. Wenn die Fahrer noch sehr jung sind, wird ein Aufschlag in
der Kfz-Versicherung erhoben.
Ein Transporter muss versichert werden. Unter Umständen ist es auch ratsam, das Transportgut zu versichern.

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