Im BGB § 823 ist festgelegt, das Jeder der vorsätzlich oder
fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet ist.
Hierbei wird zwischen
Gefährdungshaftung und Verschuldungshaftung unterschieden.
Die
Gefährdungshaftung verpflichtet zum Schadenersatz auch ohne
eigenes Verschulden. Wer zum Beispiel als Mitfahrer in einem Auto zu
Schaden kommt, hat einen Haftungsanspruch gegenüber dem Fahrer.
Weil der Besitz und das Führen eines Kfz im Straßenverkehr
generell ein hohes Gefährdungspotential innehat, ist die Kfz-
Haftpflichtversicherung die einzige private Pflichtversicherung. Ohne
eine gültige Kfz- Haftpflichtversicherung darf kein
Motorfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt
werden.
Um diverse andere Haftpflichtrisiken abzuwenden,
bietet die Versicherungswirtschaft unterschiedliche
Haftpflichtversicherungen an. Hier hat der Kunde die Wahl zwischen
individuell auf seinen Bedarf zugeschnittene Tarife.
Wichtig
ist hier die Unterscheidung zwischen Gewerbe und
Privathaftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung für
Gewerbetreibende umfasst das berufliche und meist auch das private
Haftpflichtrisiko des Gewerbetreibenden. Auch Nutztierhalter sollten
eine Haftpflichtversicherung für ihr liebes Vieh
abschließen.
Hausbesitzer die mit Öl heizen und das
Öl in Tanks an oder im Haus lagern, sollten eine
Gewässerschaden- Haftpflicht abschließen.
In der
Haftpflichtversicherung werden in der Regel Personenschäden,
Sachschäden und Vermögensschäden abgedeckt. Der
Verbraucher kann hier unter einem breiten Angebot an Leistungen und
Deckungssummen wählen.
Kinder sind in der
Haftpflichtversicherung im Familientarif bis zur abgeschlossenen
Erstausbildung mitversichert.
Schadenersatz bei Verlust fremder
privater und beruflicher Schlüssel, die Haftpflichtversicherung
als Tagesmutter oder der Verzicht auf die Einrede grober
Fahrlässigkeit sind Zusatzleistungen die man in der
Haftpflichtversicherung vereinbaren kann.
Ebenfalls sollte der
Kunde wenn er eine Haftpflichtversicherung abschließen will
prüfen, ob der Vertrag die Forderungsausfalldeckung beinhaltet.
Die Haftpflichtversicherung deckt ja die Schäden ab, die der
Versicherte nicht mutwillig oder vorsätzlich anderen Personen
oder Sachen, zufügt. Was aber wenn ein Versicherter von einer
anderen Person geschädigt wird, die gar keine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Dann tritt die
Forderungsausfalldeckung ein und leistet bei dem Geschädigten.
Hierzu muss allerdings ein vollstreckbarer Titel vorliegen.
Kleintiere wie Hamster, Bienen, Vögel, Katzen und Kaninchen
sind in der Privathaftpflichtversicherung ebenfalls berücksichtigt.
Wer Halter eines Hundes ist, sollte eine Hundehaftpflichtversicherung
abschließen.
Liegt Selbstverschulden vor, zahlt keine Versicherung. Kompetenter Beistand, wie Rechtsanwalt Strafrecht Karlsruhe, können den persönlichen Schaden begrenzen.

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