THEMEN
DIREKTSUCHE
» Berlin
» Essen
» Hamburg
» Köln
» München
» Düsseldorf
» Frankfurt
» Hannover
» Leipzig
» Stuttgart
PARTNER

Haftpflichtversicherung - Absicherung des Haftpflichtrisikos

Im BGB § 823 ist festgelegt, das Jeder der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet ist.
Hierbei wird zwischen Gefährdungshaftung und Verschuldungshaftung unterschieden.
Die Gefährdungshaftung verpflichtet zum Schadenersatz auch ohne eigenes Verschulden. Wer zum Beispiel als Mitfahrer in einem Auto zu Schaden kommt, hat einen Haftungsanspruch gegenüber dem Fahrer.
Weil der Besitz und das Führen eines Kfz im Straßenverkehr generell ein hohes Gefährdungspotential innehat, ist die Kfz- Haftpflichtversicherung die einzige private Pflichtversicherung. Ohne eine gültige Kfz- Haftpflichtversicherung darf kein Motorfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Um diverse andere Haftpflichtrisiken abzuwenden, bietet die Versicherungswirtschaft unterschiedliche Haftpflichtversicherungen an. Hier hat der Kunde die Wahl zwischen individuell auf seinen Bedarf zugeschnittene Tarife.

Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Gewerbe und Privathaftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung für Gewerbetreibende umfasst das berufliche und meist auch das private Haftpflichtrisiko des Gewerbetreibenden. Auch Nutztierhalter sollten eine Haftpflichtversicherung für ihr liebes Vieh abschließen.

Hausbesitzer die mit Öl heizen und das Öl in Tanks an oder im Haus lagern, sollten eine Gewässerschaden- Haftpflicht abschließen.

In der Haftpflichtversicherung werden in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgedeckt. Der Verbraucher kann hier unter einem breiten Angebot an Leistungen und Deckungssummen wählen.

Kinder sind in der Haftpflichtversicherung im Familientarif bis zur abgeschlossenen Erstausbildung mitversichert.
Schadenersatz bei Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel, die Haftpflichtversicherung als Tagesmutter oder der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit sind Zusatzleistungen die man in der Haftpflichtversicherung vereinbaren kann.
Ebenfalls sollte der Kunde wenn er eine Haftpflichtversicherung abschließen will prüfen, ob der Vertrag die Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Die Haftpflichtversicherung deckt ja die Schäden ab, die der Versicherte nicht mutwillig oder vorsätzlich anderen Personen oder Sachen, zufügt. Was aber wenn ein Versicherter von einer anderen Person geschädigt wird, die gar keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Dann tritt die Forderungsausfalldeckung ein und leistet bei dem Geschädigten. Hierzu muss allerdings ein vollstreckbarer Titel vorliegen.
Kleintiere wie Hamster, Bienen, Vögel, Katzen und Kaninchen sind in der Privathaftpflichtversicherung ebenfalls berücksichtigt. Wer Halter eines Hundes ist, sollte eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.


Liegt Selbstverschulden vor, zahlt keine Versicherung. Kompetenter Beistand, wie Rechtsanwalt Strafrecht Karlsruhe, können den persönlichen Schaden begrenzen.

Drucken | Seite senden 2007 INFOrado | Impressum | Kontakt